S P I E L O R D N U N G
TIROLER LANDES- EIS- und STOCKSPORTVERBAND

Gegründet 1926
Kurzform: SpO des TLEV
Änderungen am
09.11.2013 in rot und blau

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Diese Spielordnung gilt als Ergänzungsbestimmung für die in der ISpO (Internationale Spielordnung)
und in der Spielordnung des BÖE (Bund Österr. Eis- u. Stockschützen) nicht oder für den TLEV nicht ausreichend
geregelten Fragen des Spielbetriebes.

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Diese Spielordnung ist bei der Durchführung der Meisterschaften des Tiroler Landes-Eis- und Stocksportverbandes und bei den von diesem bewilligten Cupbewerben und Turnieren unbeschadet der Internationalen Eisstockregeln (IER), der Internationalen Spielordnung (ISpO), der Spielordnung (SpO) und der Schiedsrichterordnung (SRO) des BÖE u. des TLEV als Ergänzungsbestimmung anzuwenden.

(2) Wenn es durch die Anwendung der SpO des TLEV zu einer normverdrängenden Konkurrenz mit der IER, ISpO oder der Spielordnung des BÖE und den Schiedsrichterordnungen des BÖE und des TLEV kommt, dann gilt die betroffene Bestimmung der SpO des TLEV als die speziellere Bestimmung, welche den allgemeinen Bestimmungen vorgeht.

§ 2 Sprachliche Gleichbehandlung

(1) Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Spieler und Spielerinnen in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen wird die jeweils geschlechtsspezifische Form verwendet.

§ 3 Finanzierung der Landesbewerbe

(1) Die Kosten der Wettbewerbsleitung und der Schiedsrichter sind bei sämtlichen Landesbewerben vom Durchführer zu tragen. Für die übrigen bei der Durchführung der Landesbewerbe entstehenden Kosten übernimmt der TLEV eine eventuelle Ausfallhaftung. Es ist jedoch äußerste Sparsamkeit geboten. Für die Bezirksbewerbe übernimmt der TLEV keine Kosten.

§ 4 Begriffsbestimmungen

(1) Im Sinne dieser Spielordnung gelten als

a) Landesbewerbe: - die Meisterschaften des TLEV ab Unterliga bis Landesmeisterschaft.

b) Bezirksbewerbe: - die Gebietsligen, die Bezirksligen.

c) Bezirke: - die dem TLEV angeschlossenen Vereine sind zur Durchführung der Bezirks- und Landesbewerbe gebietsmäßig in die Bezirke Außerfern (AF), Innsbruck Ost (IO), Innsbruck West (IW), Oberland (OB), Osttirol (OT), Unterland Mitte (UM), Unterland Ost (UO) und Unterland West (UW) eingeteilt.

d) Spielklassen – die gemäß § 103, lit. a) bis g) ISpO vorgesehenen Altersgruppen. Die Meisterschaften werden nach diesen Altersgruppen abgestuft und durchgeführt.

e) Leistungsklassen: - die einzelnen Wettbewerbe an denen ein Verein oder ein Einzelspieler teilnimmt.

§ 5 Sportgerät, IFI- Stockkörperprüfsiegel, IFI- Plattenprüfsiegel

(1) Es dürfen nur Stockkörper und Laufsohlen verwendet werden, an welchen gültige IFI- Stockkörperprüfsiegel, IFI- Plattenprüfsiegel angebracht sind.

§ 6 Termine und Vergabe der Landesbewerbe

(1) Bei der alljährlich im Frühjahr stattfindenden Sitzung der Landesleitung des TLEV werden die Termine für die Landesbewerbe im folgenden Spieljahr festgelegt und die Durchführung dieser Bewerbe nach dem Rotationsprinzip in alphabetischer Reihenfolge an die Bezirke vergeben. Die Bezirke haben im jeweiligen Spieljahr im Sommer den gleichen Landesbewerb wie im Winter durchzuführen. Die Vereine können zur Mithilfe herangezogen werden.

(2) Die Vergabe der Landesbewerbe an die Bezirke erfolgt verbindlich. Wenn ein Bezirk einen übernommenen Landesbewerb nicht durchführen kann bzw. zurücklegt, dann hat er die allfälligen Mehrkosten zu tragen.

 § 7 Fixtermine

(1) Für die Durchführung der Landes- und Bezirksbewerbe im Mannschaftsspiel, Zielwettbewerb und Weitenwettbewerb gelten für das jeweilige Spieljahr (§ 105 ISpO) folgende Fixtermine:  

E i s s t o c k s p o r t 

   

Durchführung
Mannschaftsspiel, Ziel- und Weitenwettbewerb

Ende der  Kalenderwoche

§  -   Punkt

Generalversammlung

November

Pkt.10 der Statuten

Bezirksmeisterschaft Ziel, alle Klassen

 

 

Landesmeisterschaft Weit

 

22  -  1.20

Gebiets- bzw. Bezirksliga Herren

 

22  -  1.1 und 1.2

Unterliga Mixed  

46

22  -  1.14

Landesmeisterschaft Junioren U 23

47

22  -  1.10

Landesmeisterschaft Schüler/Jugend U 14

47

22  -  1.7

Oberliga Mixed

48

22  -  1.13

Landesmeisterschaft Jugend U 16

49

22  -  1.8

Unterliga Damen 

49

22  -  1.14

Unterliga Herren

49

22  -  1.3

Landesmeisterschaft Jugend U 19

50

22  -  1.9

Landesmeisterschaft Mixed

50

22  -  1.12

Landesmeisterschaft Ziel, alle Klassen

01

22  -  1.15 bis 1.17

Oberliga Herren 

01

22  -  1.4

Landesmeisterschaft Damen

02

22  -  1.6

Unterliga Senioren 

02

22  -  1.14

Landesmeisterschaft Herren

05

22  -  1.5

Landesmeisterschaft Senioren

07

22  -  1.11

__________________________________________________________________________________________________

S t o c k s p o r t 

   

Durchführung
Mannschaftsspiel, Ziel- und Weitenwettbewerb

Ende der  Kalenderwoche

§  -   Punkt

Landesleitungssitzung

Mai

 

Gebiets- bzw. Bezirksliga Herren

 

22 - 1.1 und 1.2

Bezirksmeisterschaft Ziel, alle Klassen

 

 

Unterliga Mixed  

14

22  -  1.14

Landesmeisterschaft Weit

16

22  -  1.20 

Oberliga Mixed

16

22  -  1.13 

Unterliga Damen 

17

22  -  1.14

Unterliga Herren

17

22  -  1.3

Landesmeisterschaft Schüler/Jugend U 14

18

22  -  1.7

Landesmeisterschaft Mixed

18

22  -  1.12

Landesmeisterschaft Junioren U 23

19

22  -  1.10

Unterliga Senioren 

19

22  -  1.14

Oberliga Herren 

20

22  -  1.4

Landesmeisterschaft Damen

20

22  -  1.6

Landesmeisterschaft Jugend U 16

20

22  -  1.8

Landesmeisterschaft Jugend U 19

21

22  -  1.9

Landesmeisterschaft Senioren

23

22  -  1.11

Landesmeisterschaft Herren

24

22  -  1.5

Landesmeisterschaft Ziel, alle Klassen

36

22  -  1.15 bis 1.17

 § 8 Ersatztermine

(1) Fällt ein Termin auf Ostern oder Pfingsten, so ist das darauf folgende Wochenende Austragungstermin. Muss eine für Samstag angesetzte Meisterschaft witterungsbedingt abgesagt oder verschoben werden, so gilt der darauf folgende Sonntag als Meisterschaftstermin. Kann eine am Sonntag angesetzte Meisterschaft nicht ausgetragen werden, so ist ein in die folgende Woche fallender Feiertag, jedenfalls aber das folgende Wochenende heranzuziehen .

§ 9 Ausschreibung

(1) Die Ausschreibungen der Meisterschaften werden auf der Homepage des TLEV veröffentlicht und sind dort von den Mitgliedern zu entnehmen.

Die Ausschreibungen erfolgen

1. für die Bezirksbewerbe (Gebiets-, Bezirksligen) durch die Bezirksobmänner,

2. für alle Herrenmeisterschaften im Mannschaftsspiel durch den 1. Fachwart,

3. für alle Damen- und Mixedmeisterschaften im Mannschaftsspiel durch den Damenfachwart,

4. für die Meisterschaften der Schüler/Jugend U 14, Jugend U 16, Jugend U 19, Junioren U 23 und Senioren im Mannschaftsspiel durch den 2. Fachwart,

5. für alle Landeszielwettbewerbs-Meisterschaften durch den Fachwart für Zielwettbewerbe, und

6. für alle Weitenwettbewerbs-Meisterschaften durch den Fachwart für Weitenwettbewerbe.

  
§ 10 Teilnahmemeldung , Teilnahmeabmeldung

(1) Die Meldungen der Teilnahme an Landesbewerben im Mannschaftsspiel:

Unterliga-Damen, Unterliga - Mixed und Unterliga Senioren, Landesmeisterschaften

Schüler/Jugend U 14, U 16, U 19 und Junioren U 23 haben für die Sommerbewerbe bei den

Bezirksversammlungen im Frühjahr, spätestens bis 22. Februar, und für die Winterbewerbe bei den Bezirksversammlungen im Herbst, spätestens bis 27. Oktober, zu erfolgen.

(2) Die Meldungen zur Teilnahme an den Landesmeisterschaften Schüler/Jugend U 14, U 16,

U 19 und Junioren U 23 begründen noch keine Startpflicht. Die Ausschreibung des Bewerbes und eine vorläufige Startliste werden 4 bis 5 Wochen vor der Veranstaltung auf die TLEV- Homepage gestellt. Bis 96 Stunden vor der Meisterschaft können beim 2.Fachwart schriftlich per Post oder Email noch Nach- und Abmeldungen erfolgen. Danach wird auf der Homepage des TLEV vom 2. Fachwart die endgültige Startliste veröffentlicht. Mannschaften, die diese Abmeldefrist (96 Std.) versäumen, bezahlen in jedem Fall das Startgeld.

Der Wettbewerbsleiter verständigt schriftlich oder per Email den Finanzreferenten über Mannschaften und EinzelspielerInnen, die sich nicht rechtzeitig 96 Stunden vor dem Wettbewerb abgemeldet haben, zwecks Einhebung des doppelten Startgeldes.

(3) Die Meldungen zur Teilnahme an der UL -Damen, UL - Senioren und UL - Mixed begründen ab der Erstellung der Starterliste durch den zuständigen Fachwart Startpflicht.

(4) Startpflichtige Mannschaften aller Leistungsklassen (ausgenommen Nachwuchsklassen), die sich schriftliche (Post oder Email) bis 96 Stunden vor der Meisterschaft beim zuständigen Fachwart und beim Durchführer abmelden, werden mit dem doppelten Startgeld belastet.
Der Fachwart verständigt schriftlich oder per Email den Finanzreferenten über Mannschaften und EinzelspielerInnen, die sich rechtzeitig 96 Stunden vor dem Wettbewerb abgemeldet haben, zwecks Einhebung des doppelten Startgeldes.
Eine Abmeldung nach dieser Frist oder ein unbegründetes Nichtantreten zu dieser Meisterschaft wird vom Sportgericht mit doppeltem Startgeld, Strafe laut Tarifliste und den Verfahrenskosten geahndet.

§ 11 Anmeldung der Spieler im Mannschaftsspiel

(1) Bei den Wettbewerben im Mannschaftsspiel hat jede Mannschaft ihre Mitglieder vor Beginn des Wettbewerbes unter Verwendung des Formulars ˝Startkarte Mannschaftsspiel˝ bei der Wettbewerbsleitung schriftlich anzumelden. Bei jeder Mannschaft dürfen nur die in ihrer Startkarte genannte Mitglieder zum Einsatz kommen. Auswechselspieler dürfen ebenso wie die übrigen Spieler nur für eine Mannschaft genannt werden und nur bei dieser zum Einsatz kommen.
Ein diesen Bestimmungen widersprechender Einsatz eines Spielers oder Auswechselspielers ist gemäß der Regel 707 b IER mit Disqualifikation der Mannschaft zu ahnden .

§ 12 Startberechtigung

(1) Bei allen Bezirks- und Landesbewerben sind nur Spieler startberechtigt, die beim TLEV
gemeldet sind, einen vom TLEV ausgestellten, gültigen Spielerpass besitzen und die sonstigen für die Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Im Mannschaftsspiel sind bei den Bezirks- und Landesbewerben und auch bei Cupbewerben nur Mannschaften startberechtigt, deren Mitglieder jeweils dem gleichen Verein angehören. Das Startrecht im Mannschaftsspiel bezieht sich immer auf den Verein. Das Startrecht im Ziel-, Weiten- und Schnellwettbewerb bezieht sich nur auf den Spieler.

(2) Im Bereich des TLEV können Schüler/Jugend U14, Jugend U16, Jugend U19 und Junioren U23 gebührenfrei als Auswahlmannschaften bei den Landesmeisterschaften und bei Turnieren starten. Schüler-, Jugend- und Juniorenmannschaften können dabei auch als gemischte Mannschaften (Mädchen und Burschen) antreten.

(3) Es ist bei Turnieren zulässig, dass eine begründet aus nur drei Spielern (bei Trio zwei Spielern, bei Duo einem Spieler) bestehende Mannschaft einen Spieler des das Turnier durchführenden Vereins als Ergänzungsspieler in die Mannschaft aufnimmt.

(4) Unter nachfolgenden Voraussetzungen ist die Bildung von Spielgemeinschaften erlaubt:

  1. Spielgemeinschaften können nur zu nationalen und internationalen Turnieren
    gebildet werden.
    Für Meisterschaften sind keine Spielgemeinschaften erlaubt. ( Nachwuchsklassen ausgenommen!)
    Es werden nur Spielgemeinschaften genehmigt, die aus SpielerInnen bestehen, die einen vom TLEV ausgestellten Spielerpass besitzen.
  2. Die Bildung von Spielgemeinschaften unterliegt der Kontrolle des Landesverbandes.
    Es wird überprüft,
    a) ob die genannten SpielerInnen einen Spielerpass des TLEV besitzen,
    b) ob SpielerInnen nicht gesperrt sind,
    c) ob angeführte Spieler keinem anderen Landes-, Nationenverband angehören.
  3. Die Vereinsobmänner, der angeführten Spieler bestätigen schriftlich (auch per Email), dass sie mit der Bildung der Spielgemeinschaft für das genannte Turnier einverstanden sind.
  4. Der Mannschaftsführer der Spielgemeinschaft schickt die Namen und Spielerpassnummern der Mitglieder der Spielgemeinschaft per Post oder Email mit den Bestätigungen der Vereinsobmänner an die Geschäftsstelle des TLEV.
  5. Als Name der Spielgemeinschaft sind immer alle Namen der teilnehmenden Vereine anzuführen, z.B.: SPG ESF Pinswang- SBF Pflach.- SC Breitenwang
    Erdachte Mannschaftsnamen, z.B.: SPG Obergericht oder SPG Zillertal, sind nicht erlaubt.
  6. Auswahlmannschaften sind Elitemannschaften, wo die besten SpielerInnen einer Region ein Team bilden.
    Mannschaften, die unter Bezirksauswahl starten möchten, brauchen zusätzlich die Einverständniserklärung des Bezirksobmannes.
  7. Die Vereine haften im Verhältnis der auf der Startkarte angeführten SpielerInnen für jegliche Vergehen und den daraus entstehenden Kosten sowie für die Einbringung der Bewilligungsgebühr.
  8. Die bewilligte Startkarte – versehen mit dem Stempel des TLEV und der Unterschrift des verantwortlichen Funktionärs – wird umgehend an den Verein des Mannschaftsführers geschickt.
  9. Spielgemeinschaften können auch außerhalb des TLEV- Bereichs antreten, wenn diese Art der Mannschaftsbildung vom veranstaltenden Verband und dem durchführenden Verein akzeptiert wird.
  10. Auch Spielgemeinschaften müssen einheitliche Spielkleidung tragen.
  11. Die Bewilligungsgebühr beträgt für jeden in der Startkarte angeführte(n) SpielerIn 5 €.
  12. Mannschaften, die ohne Bewilligung als Spielgemeinschaft auftreten, werden mit einem Pönale von 50 € belegt.

 (5) Ein Spieler darf in einem Spieljahr (Eisstocksport und Stocksport getrennt) bei einer Meisterschaft nur in einer Leistungsklasse antreten, es sei denn, er hat sich für eine höhere Leistungsklasse qualifiziert.

(6) Die einem Sportjahr vorgezogene Bezirksmeisterschaft der Herren als Qualifikationsbewerb für die Unterliga zählt bereits zum Sportjahr, in dem die Unterliga stattfindet.

(7) Vereine, die mit Mannschaft(en) an der Bundesliga, bzw. Staatsmeisterschaft der Herren teilnehmen, sind mit den Spielern dieser Mannschaft(en) in den Klassen Gebiets- bis Landesmeisterschaft desselben Spieljahres nicht spielberechtigt. Ein Spieler pro Verein jedoch darf trotz Teilnahme an einer TLEV- Meisterschaft im selben Spieljahr als 5. Spieler (Ersatzspieler) in die Startkarte aufgenommen und bei der Bundesliga oder Staatsmeisterschaft eingesetzt werden.

(8) Vereine, die bei der ÖM im Mixedbewerb oder im Mannschaftsbewerb der Senioren Ü 50 einen Steherplatz erreichen, bleibt dieser Steherplatz für die nachfolgende ÖM erhalten, es sei denn der Vorstand des TLEV trifft aus triftigen Gründen eine andere Entscheidung. (Erklärung: der Steherplatz ist beim BÖE für den Landesverband reserviert und nicht für den Verein!!!)

(9) Spieler können, wenn sie die Bedingungen erfüllen, in einer Saison auch in verschiedenen Spielklassen starten. Jugendliche dürfen beim Zielwettbewerb an einem Tag nur in 2 Spielklassen starten.
Jugendspieler, die in der Junioren U 23-, Herren-, Damen- und Mixed- Klasse eingesetzt werden, müssen am 01.Oktober des Spieljahres älter als 14 Jahre sein.

§ 13 Startrecht der Vereine, Feststellung

(1) Für die Bezirks- und Landesbewerbe im Mannschaftsspiel wird das Ausmaß der Startrechte der Vereine auf Grund der Anzahl ihrer beim TLEV als Spieler/Innen gemeldeten Vereinsmitglieder gestuft nach Altersgruppen (§ 103 ISpO) und getrennt nach Spielerinnen und Spielern wie folgt beschränkt.

Spielklasse Herren       

pro 10

Spielerpässe                             

Startrecht für eine Mannschaft

Spielklasse Damen      

pro   6

Spielerpässe                    

Startrecht für eine Mannschaft

Spielklasse Senioren   

pro   6

Spielerpässe         

Startrecht für eine Mannschaft

Spielklasse Junioren    

pro   5

Spielerpässe

Startrecht für eine Mannschaft

Spielklasse Jugend      

pro   5

Spielerpässe

Startrecht für eine Mannschaft

Spielklasse Schüler      

pro   5

Spielerpässe 

Startrecht für eine Mannschaft

Spielklasse Mixed        

pro   4

Spielerpässe für Damen + Herren  

Startrecht für eine Mannschaft

Als Stichtag für die Feststellung der Anzahl der Spielerpässe gilt für die Bewerbe im Stocksport der 1. März und für die Bewerbe im Eisstocksport der 1. Oktober des entsprechenden Sportjahres. Passabmeldungen nach dem Stichtag haben keinen Einfluss auf die am Stichtag festgestellte Startpflicht und die erstellten Starterlisten.
Vereine, die wegen zu geringer Anzahl an Spielerpässen am Stichtag das Startrecht für Mannschaften verlieren, müssen sich nach Wiedererreichung der erforderlichen Spieleranzahl neu qualifizieren.

§ 14 Starterliste

(1) Die startberechtigten Mannschaften (Vereine) für die UL, OL und LM Herren, Damen, Senioren und Mixed bzw. die startberechtigten Einzelspieler für die Ziel- Weit- und Schnellwettbewerbe werden in den offiziellen Starterlisten des TLEV festgehalten.

(2) Die Erstellung der Starterliste erfolgt unter Berücksichtigung der Ergebnislisten der Bundesbewerbe.

§ 15 Startpflicht

(1) Für die zur Teilnahme an einer Meisterschaft des TLEV und BÖE gemeldeten Mannschaften und Einzelspieler besteht Startpflicht. Diese Startverpflichtung gilt auch für die Mannschaften und Einzelspieler, welche sich durch Qualifikation das Startrecht bei der betreffenden Meisterschaft erworben haben. Die Nichtbefolgung der Startpflicht wird vom Sportgericht geahndet (Ausnahme § 10 Abs. 2 und 3).
Des Weiteren erfolgt eine Strafversetzung in die unterste Liga (Bezirksligameisterschaft).

 § 16 Wertung

(1) Damit eine Mannschaft in die Wertung kommt, muss sie spätestens im 3. Durchgang antreten. Dies gilt nicht für die Rückrunde oder die Fortsetzung des Wettbewerbes am folgenden Tag. Die folgenden Spiele werden nach Regel 304 IER behandelt.

 § 17 Wettbewerbsleiter und Schiedsrichter

(1) Wettbewerbsleiter und Schiedsrichter für die Landesbewerbe werden vom Schiedsrichterobmann des TLEV und für die Bezirksbewerbe vom Schiedsrichterobmann des jeweiligen Bezirkes bestimmt.
Bei Parallelbewerben sind zwei Schiedsrichter einzuteilen. Bei Zielwettbewerben muss auf jeder Bahn ein geprüfter Schiedsrichter sein.

(2) Der Schiedsrichter ist verpflichtet, von jedem von ihm geleiteten Landesbewerb den Schiedsrichter- bericht, eine Ausfertigung der offiziellen Ergebnisliste und allenfalls einbehaltene Spielerpässe binnen zwei Tagen dem Schiedsrichterobmann des TLEV zu senden.

(3) Der Wettbewerbsleiter hat sofort nach Beendigung des Wettbewerbs per Email eine Ausfertigung der offiziellen Ergebnisliste, in der alle teilnehmenden Mannschaften und die Namen aller eingesetzten Spieler angeführt sein müssen, an den Webmaster und den zuständigen Fachwart zu senden.   

§ 18 Eis- und Stocksportanlagen
(gleichzeitige Benützung für mehrere Wettbewerbe)

(1) Auf Eis- und Stocksportanlagen, die infolge ihrer Größe nur zu einem Teil für die Durchführung eines Landesbewerbes gebraucht werden, können auf dem restlichen Teil der Anlage Turniere oder Cupbewerbe durchgeführt werden.

(2) Die LM im Weitenbewerb aller Klassen sind im Winter grundsätzlich auf Natureisbahnen durchzuführen. Falls dieser Bewerb nicht auf Natureis durchgeführt werden kann, so ist am gleichen Ort oder in unmittelbarer Nähe eine Sommerstockbahn zur Verfügung zu stellen, auf welcher die Bewerbe durchgeführt werden können. Über die Bespielbarkeit der Anlage entscheidet der Wettbewerbsleiter.

(3) Alle Landesmeisterschaften im Mannschaftsbewerb und im Zielwettbewerb müssen auf überdachten Sportflächen durchgeführt werden.

§ 19 Bestleistungen

(1) Die Bestleistungen werden nach Spielklassen (Herren, Damen, Schüler/Jugend U14, Jugend U16 weiblich und männlich, Jugend U19 weiblich und männlich, Junioren U23 weiblich und männlich und Senioren) im Ziel- und Weitenbewerb getrennt für Eis- und Stocksportbewerbe geführt.
Österreichische Bestleistungen werden nach Beantragung und Einreichung der nötigen Unterlagen (Startkarte, Ergebnisliste, Bestätigung durch den Wettbewerbsleiter und den Schiedsrichter) an die Geschäftsstelle des BÖE und Prüfung durch die Landesfachwartetagung von der Bundesversammlung anerkannt. Österreichische Bestleistungen können nur von den Bezirksligameisterschaften aufwärts anerkannt werden. Die absoluten Bestleistungen aller Klassen werden neben der Klassenbestleistung als ˝Österreichischer Rekord˝ geführt. Die Führung der Bestenliste erfolgt durch die Geschäftsstelle des BÖE und wird mit der Jahresergebnisliste veröffentlicht.

§ 20 Vereinswechsel

(1) Diese Richtlinien gelten als Ergänzungsbestimmungen für die in der ISpO und der BÖE- Spielordnung nicht geregelten Fragen des Vereinswechsels.

(2) Ein Vereinswechsel kann nur vom 1. März bis 5. April und vom 1. bis 30. September eines jeden Jahres erfolgen .

(3) Als Sonderfälle für einen jederzeitigen Vereinswechsel gelten die in der ISpO unter §704 lit. a-d angeführten Punkte.
Der §704 b der ISpO wird insoweit ergänzt:

Der Vereinswechsel ist jederzeit möglich, wenn durch den Hauptwohnsitzwechsel eines Spielers (einer Spielerin) die geregelte Sportausübung beim bisherigen Verein nicht mehr möglich und zumutbar ist.

(4) Ablauf eines Vereinswechsels:

(4.1)Der Spieler (die Spielerin) beantragt beim bisherigen Verein nachweislich die Freigabe.

(4.2) Der bisherige Verein schickt das gestempelte und unterschriebene Spielerpassformular (Freigabe) und den Spielerpass an die Geschäftsstelle des TLEV.

(4.3) Der neue Verein sucht nach der Benachrichtigung durch den Spieler, dass die Abmeldung beim bisherigen Verein erfolgt ist, um die Ummeldung des Spielers und die Zustellung des Spielerpasses an.

(4.4) Spieler (Spielerinnen), die vom bisherigen Verein zur Freigabe für einen Vereinswechsel abgemeldet werden und die bis zum 30. September des Spieljahres von keinem neuen Verein angemeldet werden, werden auf Kosten des bisherigen Vereines vom TLEV abgemeldet.

(4.5) Eine Wiederanmeldung beim bisherigen Verein ist jederzeit möglich.

Wichtig!!!

Auch bei den Bezirksmeisterschaften (Zielwettbewerben, Weitenwettbewerben und Mannschaftsbewerben) die Meisterschaftseintragungen vornehmen und die Pässe abstempeln, damit eine eventuelle Aktivität erkennbar ist.(§704 c ISpO)

 Die Spielerpässe sind Eigentum des Tiroler Landes- Eis -und Stocksportverbandes.

Die Vereinsverantwortlichen sind verpflichtet, die Spielerpässe sorgfältig zu verwahren und diese nur für die Zeit eines Wettbewerbs auszuhändigen. Nach dem Wettbewerb sind die Spielerpässe möglichst bald wieder in die Verwahrung des Vereins zu geben.

 § 21 Ruhendmeldung eines Vereines

(1) Bei Ruhendmeldung eines Vereines verliert dieser mit sofortiger Wirksamkeit alle Startrechte. Die dadurch freigewordenen Startplätze können vom Vorstand des TLEV an andere Vereine vergeben werden. Die Regelung der Ruhendmeldung ist in der Geschäftsordnung (§ 10) festgelegt.

§ 22 Durchführung der Landesbewerbe
(Mannschafts-, Ziel- und Weitenwettbewerbe im Eis- und Stocksport)

1.1   Gebietsliga Herren :

Möglichst viele Mannschaften spielen um den Aufstieg in die Bezirksliga des gleichen Spieljahres. Diese Liga wird nur ausgetragen, wenn sich für die Bezirksliga mehr als 17 Mannschaften melden. Die Austragung erfolgt an einem Tag, jede gegen jede. In dieser Liga gibt es keine Steher.

1.2   Bezirksliga Herren :
Bis zu max.15 Mannschaften spielen in einer Gruppe in den 8 Bezirken um die 16 Aufsteiger in die nachfolgende Unterliga. Die Austragung erfolgt an einem Tag, jede gegen jede. Pro Bezirk steigen je nach Teilnehmerzahl eine, zwei oder drei Mannschaft(en) in die Unterliga auf:
1 Aufsteiger bei bis zu fünf Teilnehmern,
2 bzw. 3 Aufsteiger bei mehr als 5 Teilnehmern
Sind in Bezirken weniger als sechs Teilnehmer, dann stellen die Bezirke, aus der Gruppe sechs und mehr Teilnehmer, gestaffelt nach der Höhe der Teilnehmerzahl, so lange drei Aufsteiger in die Unterliga, bis das Kontingent von 16 Mannschaften erreicht ist. (Bei gleicher Teilnehmerzahl entscheidet die höhere Anzahl an Vereinen im Bezirk, dann die erreichten Punkte bzw. Quotient bei der Bezirksmeisterschaft)
Kann das Kontingent von 16 Mannschaften nicht erreicht werden, verbleiben entsprechend mehr Steher in der Unterliga des Vorjahres.

In den Bezirksligen gibt es keine Steher.
Spieler, die sich für die nachfolgende Unterliga bei der Bezirksliga (auch wenn diese vorgespielt wurde) nicht qualifiziert haben, haben für diese Saison bei sämtlichen Meisterschaften der betroffenen Spielklasse kein Startrecht.
Vorgezogene Meisterschaften zur Bezirksliga dürfen frühestens eine Woche nach Abschluss der TLEV- Meisterschaften der Herren angesetzt werden .

1.3   Unterliga Herren :
26 Mannschaften, jeweils 13, geographisch getrennt in Unterliga Ost und West, spielen um den Aufstieg in die Oberliga des gleichen Spieljahres. Austragung an einem Tag, jede gegen jede.
Aus der Unterliga Ost und West steigen die Ränge 1 bis 4 in die Oberliga auf. Rang 5 verbleibt jeweils als Steher in der Unterliga des nächsten Jahres. Die Ränge 6 bis 13 steigen in die Bezirke ab.

1.4   Oberliga Herren :
26 Mannschaften, jeweils 13, geographisch getrennt in Oberliga Ost und West, spielen um den Aufstieg zur Landesmeisterschaft des gleichen Spieljahres. Aus der Oberliga Ost und West steigen die

Ränge 1 bis 4 zur Landesmeisterschaft auf. Die Ränge 5 bis 9 verbleiben als Steher in der Oberliga des nächsten Spieljahres. Die Ränge 10 bis 13 steigen in die Unterliga des nächsten Spieljahres ab.

1.5   Landesmeisterschaft Herren :
Die Landesmeisterschaft der Herren im Mannschaftsspiel wird auf  überdachten Sportstätten zweitägig ausgetragen.
26 Mannschaften spielen in zwei gelosten Gruppen zu je 13 Mannschaften um den Aufstieg in die Bundesliga und den Landesmeistertitel des gleichen Spieljahres.
Spielen zwei Mannschaften eines Vereines diese Meisterschaft, wird nur eine Mannschaft gelost, die zweite Mannschaft wird in die andere Gruppe verlegt.

1.5.1 : SPIELMODUS

1. Tag  -  GRUNDDURCHGANG:

Zwei Gruppen zu je 13 Mannschaften spielen jede Mannschaft einer Gruppe gegen jede.
Die jeweiligen Gruppenränge 1 bis 6 und der besser gewertete Gruppensiebente des Grunddurchganges spielen am 2. Tag die Aufstiegsrunde mit anschließendem Finale um den Tiroler Landesmeister und den Aufstieg in die Bundesliga.
Der schlechter gewertete Gruppensiebente des Grunddurchganges und die jeweiligen Gruppenränge 8 bis 13 spielen am 2. Tag die Abstiegsrunde zur Ermittlung der 8 Absteiger in die Oberliga

2. Tag  -  FINALRUNDE :

 Abstiegsrunde: 13 Mannschaften; 5 Steherplätze, 8 Absteiger in die Oberliga des nächsten Spieljahres.
Bei mehreren Absteigern oder keinem Absteiger aus der Bundesliga gibt es entsprechend mehr oder weniger Absteiger aus der LM.

Die Startnummern werden, wie folgt verteilt:

Rang im Grunddurchgang

7-

8+

8-

9+

9-

10+

10-

11+

11-

12+

12-

13+

13-

Startnummer

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

+ höhere Wertung (mehr Spielpunkte bzw. höherer Quotient)im Grunddurchgang; - niedrigere Wertung
Bei völlig gleichem Ergebnis wird analog IER Regel 395 Hinweis b) verfahren.

Spielmodus: 6 Bahnenspiele im Auf- und Abstiegsmodus; das 7. Spiel dient als Platzierungsspiel.

Der erste Durchgang der Abstiegsrunde beginnt folgendermaßen:

Bahn

Startnr.

Startnr.

Anspiel

1

1

2

1

2

3

4

3

3

5

6

5

4

7

8

7

5

9

10

9

6

11

12

11

Startnummer 13 hat Pause und steigt erst im 2. Durchgang auf Bahn 6 ein.
Der Verlierer auf Bahn 6 setzt das nachfolgende Spiel aus und steigt nach diesem Spiel auf Bahn 6 wieder in den Wettbewerb ein.
Das Anspiel hat jeweils die Mannschaft mit der niedrigeren Startnummer.
Die Mannschaft, die im 7. Durchgang (Platzierungsspiel) aussetzt, wird auf Rang 26 gesetzt.

Aufstiegsrunde: 13 Mannschaften; der Finalsieger ist Landesmeister und steigt in die Bundesliga auf.

Spielmodus: 6 Bahnenspiele im Auf- und Abstiegsmodus; das 7. Spiel dient als Platzierungsspiel.

Die Startnummern werden, wie folgt verteilt:

Rang im Grunddurchgang

1+

1-

2+

2-

3+

3-

4+

4-

5+

5-

6+

6-

7+

Startnummer

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

+höhere Wertung (mehr Spielpunkte bzw. höherer Quotient)im Grunddurchgang; - niedrigere Wertung Bei völlig gleicher Wertung wird analog IER Regel 395 Hinweis b) verfahren.

Der erste Durchgang der Aufstiegsrunde beginnt analog dem ersten Durchgang der Abstiegsrunde:
Startnummer 13 hat Pause und steigt erst im 2. Durchgang auf Bahn 6 ein.
Der Verlierer auf Bahn 6 setzt das nachfolgende Spiel aus und steigt nach diesem Spiel auf Bahn 6 wieder in den Wettbewerb ein.
Das Anspiel hat jeweils die Mannschaft mit der niedrigeren Startnummer.

7. Durchgang - Platzierungsspiele
Die Mannschaft, die im 7. Durchgang aussetzt, wird auf Rang 13 gesetzt.
Auf den Bahnen 3 bis 6 werden die Ränge 5 bis 12 ausgespielt.
Auf Bahn 1 und 2 findet das Halbfinale in zwei (2) Spielen nach folgender Einteilung statt:
BAHN 1: Sieger Bahn 1 gegen Sieger Bahn 3. (Anspiel im 1. Spiel Sieger Bahn 3, im 2. Spiel Sieger Bahn 1)
BAHN 2: Sieger Bahn 2 gegen Verlierer Bahn 1. (Anspiel im 1. Spiel Verlierer Bahn 1, im 2. Spiel Sieger Bahn 2)

Die beiden Sieger aus dem Halbfinale bestreiten in 2 Spielen (12 Kehren) das Finale.

Die Verlierer ermitteln in 2 Spielen (12 Kehren) die Plätze 3 und 4.
Im Finale spielt im 1. Spiel die Mannschaft mit der höheren Startnummer an. Das 2. Spiel beginnt die Mannschaft mit der niedrigeren Startnummer.
Bei den Finalspielen werden zu allen Entscheidungen die Spielpunkte und danach die Summe der Stockpunkte herangezogen. Bei Gleichheit entscheidet die jeweilige Platzierung des Grunddurchganges.

1.5.2 Der Sieger des Finales steigt in die Bundesliga des gleichen Spieljahres auf. Die Ränge 2 bis 18 der Landesmeisterschaft verbleiben als Steher in der Landesmeisterschaft des nächsten Spieljahres. Die Ränge 19 bis 26 der Landesmeisterschaft steigen in die Oberliga des nächsten Spieljahres ab.

1.6   Landesmeisterschaft Damen :

13 Mannschaften spielen um den Titel. Austragung an einem Tag, jede gegen jede.  Rang 1 nimmt an der Bundesligameisterschaft des gleichen Spieljahres teil. Rang 2 bis 7 verbleibt als Steher des nächsten Spieljahres. Rang 8 bis 13 steigt ab. Diese Vereine können im nächsten Spieljahr bei der Bezirkesversammlung wieder zur UL angemeldet werden. Austragung an einem Tag, jede gegen jede.

1.7   Landesmeisterschaft Schüler/Jugend U 14 :

9 Mannschaften spielen um den Titel. 1 Teilnehmer an der Österr. Meisterschaft des gleichen Spieljahres,  bzw. laut Spielordnung des BÖE. Keine Steher.  Austragung an einem Tag, jede gegen jede.
Bei geringer Teilnehmerzahl können auch Doppel- oder Dreifachrunden ausgetragen werden. 

1.8   Landesmeisterschaft Jugend U 16:

11 Mannschaften spielen um denTitel. 1 Teilnehmer an der Österr. Meisterschaft des gleichen Spieljahres, bzw. laut Spielordnung des BÖE.Keine Steher. Austragung an einem Tag, jede gegen jede. Bei geringer Teilnehmerzahl können auch Doppel- oder Dreifachrunden ausgetragen werden. 

1.9  Landesmeisterschaft Jugend U 19 :

13 Mannschaften spielen um den Titel. 1 Teilnehmer an der Österr. Meisterschaft des gleichen Spieljahres, bzw. laut Spielordnung des BÖE. Keine Steher. Austragung an einem Tag, jede gegen jede. Bei geringer Teilnehmerzahl können auch Doppel- oder Dreifachrunden ausgetragen werden. 

1.10  Landesmeisterschaft Junioren U 23 :

13 Mannschaften spielen um den Titel. 1 Teilnehmer an der Österr. Meisterschaft des gleichen Spieljahres, bzw. laut Spielordnung des BÖE. Keine Steher. Austragung an einem Tag, jede gegen jede. Bei geringer Teilnehmerzahl können auch Doppel- oder Dreifachrunden ausgetragen werden. 

1.11  Landesmeisterschaft Senioren :

13 Mannschaften spielen um den Titel. 1 Teilnehmer an der Österr. Meisterschaft des gleichen Spieljahres, bzw. laut Spielordnung des BÖE. Rang 1 bis 7 verbleibt als Steher des nächsten Spieljahres. Rang 8 bis 13 steigt ab.
Diese Vereine können im nächsten Spieljahr bei der Bezirkesversammlung wieder zur UL angemeldet werden. Austragung an einem Tag, jede gegen jede.

1.12  Landesmeisterschaft Mixed :

13 Mannschaften spielen um den Titel. 1 Teilnehmer an der Österr. Meisterschaft des gleichen Spieljahres, bzw. laut Spielordnung des BÖE. Rang 1 bis 7 verbleibt als Steher des nächsten Spieljahres. Rang 8 bis 13 steigt in die Oberliga des nächsten Spieljahres ab. Austragung an einem Tag, jede gegen jede.

1.12.1 Oberliga Mixed :

26 Mannschaften spielen um den Aufstieg zur Landesmeisterschaft, wobei diese 26 Mannschaften geographisch in die Oberliga Ost und West getrennt werden. Aus der Oberliga Ost und West steigt Rang 1 bis 3 zur Landesmeisterschaft des gleichen Spieljahres auf, Rang 4 bis 8 verbleibt als Steher in der Oberliga des nächsten Spieljahres, Rang 9 bis 13 steigt ab. Diese Vereine können im nächsten Spieljahr bei der Bezirkesversammlung wieder zur UL angemeldet werden. Austragung an einem Tag, jede gegen jede.  

1.13  Unterliga Damen, Senioren, Mixed :   (Wenn erforderlich auch andere Klassen)

52 Mannschaften (maximal) spielen um den Aufstieg zur Landesmeisterschaft bzw. in die Oberliga, wobei die Mannschaften in bis zu 4 Gruppen geographisch in Unterliga Ost und West getrennt werden. Aus der Unterliga Ost und West steigen 6 zur Landesmeisterschaft der Damen, 6 zur Landesmeisterschaft der Senioren und 10 zur Oberliga Mixed des gleichen Spieljahres auf.
In dieser Liga gibt es keine Steher. Austragung an einem Tag, jede gegen jede.

1.14 Landesmeisterschaft Zielwettbewerb

Alle Zielwettbewerbe im Eis- und Stocksport sind für folgende Klassen gemeinsam durchzuführen und zwar in folgender Reihenfolge:

1. Tag:
Juniorinnen U23, Junioren U23, Schüler/Jugend U14, weibliche Jugend U19, männliche Jugend U19, weibliche Jugend U16, männliche Jugend U16

2. Tag:
Herren, Damen, Senioren Ü50, Seniorinnen Ü50

Alle Zielwettbewerbsbahnen sind beim Eisstocksport vor dem Wettbewerb durch Helfer, keinesfalls durch Wettbewerbsteilnehmer, einzuspielen. Der Zielwettbewerb ist in allen Spielklassen (außer U14) unmittelbar hintereinander in 2 Runden auszutragen. Ein 8-minütiges Einspielen für alle aktiven SportlerInnen ist möglich.

Bei den LM der Herren und Damen wird nach den beiden Runden für die darnach 7 Bestplatzierten als Finale eine weitere Runde gespielt. Zu Beginn dieser Finalrunde stehen 8 Minuten Einspielzeit zur Verfügung.

Für die Startreihenfolge bei der Landesmeisterschaft der Herren und Damen erfolgt keine Gruppeneinteilung. Die Startnummern werden vom Wettbewerbsleiter bzw. Durchführer gelost

Für die Rangfestsetzung werden die Ergebnisse aus beiden Runden summiert. Eine Ausnahme bilden die LM Schüler/Jugend U 14, die in einer Runde durchgeführt wird und die LM Herren und Damen (Summe der beiden Vorrunden und bei den Finalisten Summe der beiden Vorrunden incl. Finalrunde).

Bei sämtlichen Bewerben sind die Ergebnisse der einzelnen Versuche mittels Anzeigetafel bekanntzugeben.

Die Teilnehmer bei den Landesmeisterschaften im Zielwettbewerb sind berechtigt, einen Betreuer zum Zurückspielen einzusetzen. Dieser hat die Kennzeichnung des Veranstalters zu tragen. Sollte kein Betreuer vorhanden sein, wird diese Funktion vom Durchführer gestellt.

1.14.1  Landesmeisterschaft Herren – Zielwettbewerb :

30 Teilnehmer (14 Steher und 16 Aufsteiger aus den Bezirken) spielen um den Landesmeistertitel. Die Ränge 1 bis 4 nehmen an der Staatsmeisterschaft des gleichen Spieljahres teil und haben Startrecht für die nächstjährige Landesmeisterschaft.

1.14.2  Landesmeisterschaft Damen – Zielwettbewerb :

20 Teilnehmer (4 Steher und 16 Aufsteiger aus den Bezirken) spielen um den Landesmeistertitel. Die Ränge 1 bis 4 nehmen an der Staatsmeisterschaft des gleichen Spieljahres teil und haben Startrecht für die nächstjährige Landesmeisterschaft.

1.14.3 Landesmeisterschaften Senioren Ü50 – Zielwettbewerb :

20 Teilnehmer (4 Steher und 16 Aufsteiger aus den Bezirken) spielen um den Landesmeistertitel.
Die Ränge 1 bis 4 haben Startrecht für die nächstjährige Meisterschaft. 2 Teilnehmer an der Österr. Meisterschaft des gleichen Spieljahres.

1.14.4 Landesmeisterschaften Seniorinnen Ü50– Zielwettbewerb :

16 Teilnehmer (jeweils 2 Aufsteiger aus den Bezirken) spielen um den Landesmeistertitel. Je 2 Teilnehmer an der Österreichischen Meisterschaft des gleichen Spieljahrs.

1.14.5  Landesmeisterschaften Schüler/Jugend U14, Jugend U16 (m. + w.), Jugend U19 (m. + w.), Junioren U23 (m. + w.) :

Startberechtigt sind alle Spieler, die einen gültigen Spielerpass des TLEV besitzen, gemäß § 103 a – e der ISpO der Spielklasse altersmäßig entsprechen und in den Ergebnislisten der entsprechenden Bezirksmeisterschaft aufscheinen.
Kaderspieler unterliegen dieser Regelung nicht!
Je 2 Aufsteiger zur ÖM.

1.15 Landesmeisterschaften Mannschaft – Zielwettbewerb : Vorläufig nach Nennungseingang.

1.16  Mannschafts- und Zielwettbewerbe sind getrennt durchzuführen.

1.17 Die Aufsteiger zu den Landesbewerben (Zielwettbewerb) werden in den Klassen Damen, Seniorinnen Ü50, Schüler/Jugend U 14, Jugend U 16 männlich u. weiblich, Jugend U 19 männlich u. weiblich, Junioren U 23 männlich und weiblich, Senioren Ü50 und Herren, bei der jeweiligen Bezirksmeisterschaft ermittelt. Pro Bezirk steigen in den Klassen Damen, Seniorinnen Ü50, Herren und Senioren Ü50 2 SpielerInnen zur Landesmeisterschaft auf.

1.18 Der Zielwettbewerb (Landesmeisterschaft in allen Klassen) wird in zwei Durchgängen ausgetragen
(Ausnahme Schüler/Jugend U 14 – 1 Durchgang). Bei den Herren und Damen wird der Sieger in einer zusätzlichen Finalrunde der Ränge 1 – 7 ermittelt. Die Zeiteinteilung der einzelnen Klassen wird vom Fachwart vorgenommen, die Startreihenfolge vom Wettbewerbsleiter bzw. Durchführer ausgelost.

1.19  Der Weitenwettbewerb (Landesmeisterschaft in allen Klassen) wird in 5 Durchgängenausgetragen, w obei der weiteste Versuch gewertet wird. Die Zeiteinteilung der einzelnen Klassen wird vom Fachwart vorgenommen, die Startreihenfolge vom Wettbewerbsleiter ausgelost.

§ 23 Katalog der Landesbewerbe

1.     Meisterschaften im Eis- und Stocksport

LM  (Landesmeisterschaft) der Herren im Mannschaftsspiel
LM  (Landesmeisterschaft) der Herren im Zielwettbewerb
LM  (Landesmeisterschaft) der Herren im Weitenwettbewerb
LM  (Landesmeisterschaft) der Damen im Mannschaftsspiel
LM  (Landesmeisterschaft) der Damen im Zielwettbewerb
LM (Landesmeisterschaft) der Damen Ü50 im Zielwettbewerb
LM  (Landesmeisterschaft) der Schüler/Jugend U 14 im Mannschaftsspiel
LM  (Landesmeisterschaft) der Schüler/Jugend U 14 im Zielwettbewerb
LM  (Landesmeisterschaft) der Jugend U 16 im Mannschaftsspiel
LM  (Landesmeisterschaft) der Jugend U 16 weiblich im Zielwettbewerb     
LM  (Landesmeisterschaft) der Jugend U 16 männlich im Zielwettbewerb
LM  (Landesmeisterschaft) der Jugend  U 19 im Mannschaftsspiel
LM  (Landesmeisterschaft) der Jugend U 19 weiblich im Zielwettbewerb
LM  (Landesmeisterschaft) der Jugend U 19 männlich im Zielwettbewerb
LM  (Landesmeisterschaft) der Jugend U 19 im Weitenwettbewerb
LM  (Landesmeisterschaft) der Junioren U 23 männlich im Mannschaftsspiel
LM  (Landesmeisterschaft) der Junioren U 23 weiblich im Zielwettbewerb
LM  (Landesmeisterschaft) der Junioren U 23 männlich im Zielwettbewerb
LM  (Landesmeisterschaft) der Junioren U 23 im Weitenwettbewerb
LM  (Landesmeisterschaft) der Senioren im Mannschaftsspiel
LM  (Landesmeisterschaft) der Senioren im Zielwettbewerb
LM  (Landesmeisterschaft) im Mixedwettbewerb- Mannschaftsspiel
OL   (Oberliga) der Herren im Mannschaftsspiel
OL   (Oberliga) im Mixedwettbewerb- Mannschaftsspiel
UL   (Unterliga) der Herren im Mannschaftsspiel                     
UL   (Unterliga) der Damen im Mannschaftsspiel
UL   (Unterliga) der Senioren im Mannschaftsspiel
UL   (Unterliga) im Mixedwettbewerb- Mannschaftsspiel
BL   (Bezirksliga) der Herren im Mannschaftsspiel
BM  (Bezirksmeisterschaft) im Zielwettbewerb der Klassen: Damen, Seniorinnen Ü50, Schüler U 14,
Jugend U 16w, Jugend U 16m, Jugend U 19w, Jugend U 19m, Junioren U 23w, Junioren U 23m,
Senioren Ü50 und Herren
GL   (Gebietsliga) der Herren im Mannschaftsspiel (wenn nötig)

§ 24 IN-KRAFT-TRETEN

(1) Diese SpO wurde von der Jahreshauptversammlung des TLEV am 14. November 2004 in Volders beschlossen und tritt mit 1. Dezember 2004 in Kraft – ergänzt am 12.11.2006  
   
(2) Gleichzeitig tritt die von der Jahreshauptversammlung des TLEV am 18. November 2001 beschlossene SpO, zuletzt geändert am 9. November 2003, außer Kraft.

(3) Die Änderung wurde bei der Generalversammlung des TLEV am 11.November 2007 in Volders beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

(4) Die Änderung wurde bei der Generalversammlung des TLEV am 09.November 2008 in Volders beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

(5) Die Änderung wurde bei der Generalversammlung des TLEV am 07.November 2009 in Volders beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

(6) Die Änderung wurde bei der Generalversammlung des TLEV am 05.November 2011 in Volders beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

(7) Die Änderung wurde bei der Generalversammlung des TLEV am 10.November 2012 in Volders beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

(8) Die Änderung wurde bei der Generalversammlung des TLEV am 09.November 2013 in Volders beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

Volders, den 14. November 2004 / 12.11.2006  / 11.11.2007 / 09. 11. 2008  / 07.11.2009 / 07.05.2010 / 05.11.2011/ 10.11.2012 / 09.11.2013                                    

Für die Bearbeitung verantwortlich:

Ing. Karl Rosenberger
Präsident
Gerhard Lang
Geschäftsf. Obmann
Wolfgang Drexler
1. Fachwart